Zuschüsse & Förderungen

Bürgerinnen und Bürgern im Burgenland stehen verschiedene Förderungen und Zuschüsse in unterschiedlichen Lebenssituationen zur Verfügung. Nutzen Sie diese!

Familien mit schulpflichtigen Kindern erhalten ein einmaliges Schulstartgeld. Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von € 120,-- pro Kind unabhängig vom Haushaltseinkommen. 

Zudem gewährt die Gemeinde Großwarasdorf einen Zuschuss von € 50,-- beim Eintritt in die erste Volksschule. 

Als Voraussetzung muss ein Hauptwohnsitz des Kindes im Burgenland vorliegen und das Kind zum ersten Mal in die erste Klasse der Volksschule eingeschult werden. 

Der Antrag ist über das Online-Formular der Burgenländischen Landesregierung für das Schulstartgeld möglich. Der Antrag muss von einem Erziehungsberechtigten bis zum 30. Juni des aktuellen Schuljahres übermittelt werden. Die Antragsstellung kann auch per Post erfolgen an: 

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Referat Familie
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt


Weitere Informationen zur Antragsübermittlung finden Sie hier: https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/schulstartgeld/ 

Lehrlingen steht im Burgenland ein Fahrtkostenzuschuss zu. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Wegstrecke zum Arbeitsort und liegt bei mindestens € 128,-- jährlich bei einer Mindeststrecke von 20 Kilometern. 

Voraussetzung ist eine Mindestwegstrecke von 20 km zum Arbeitsort sowie ein maximales monatliches Bruttoeinkommen. (€ 3.426,-- bei Alleinverdienern + 10 % für Ehepartner, + 10 % für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. ein maximales Familieneinkommen von € 5.481,--. 

Der Antrag für den Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge wird im Nachhinein für das Kalenderjahr bis spätestens 30. April des nächsten Jahres übermittelt. 

Die Antragsstellung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. Die erforderlichen Formulare finden Sie unter: https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/

Studierende an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule außerhalb des Burgenlandes, die jedoch ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, erhalten einen Zuschuss zu den Beförderungskosten zum Studienort in öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Übernommen werden 50% der Fahrtkosten und maximal € 76,-- pro Semester. 

Der Antrag kann beim Gemeindeamt vom 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und von 1. Oktober bis 15. Februar für das Wintersemester eingebracht werden. 

Das Antragsformular finden Sie hier: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Mobilitaet_und_Sicherheit/Mobilitaet/Semesterticket/Semesterticket_Antragsformular.pdf

Näheres zu den Richtlinien zum Zuschuss zum Semesterticket: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Mobilitaet_und_Sicherheit/Mobilitaet/Semesterticket/Semesterticket-Richtlinien.pdf

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.11.2022 auf Antrag des Bürgermeisters Mag. (FH) Martin Karall, den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 beschlossen. Der Heizkostenzuschuss soll zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten jener Personen bzw. Haushalten dienen, die ein monatliches Einkommen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (analog den Förderrichtlinien des Landes Burgenland) erreichen. 

Die Gemeinde gewährt somit für die Heizperiode 2022/23 einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 230,00. 

Der Antrag kann ab sofort im Gemeindeamt Großwarasdorf abgegeben werden. Spätester Zeitpunkt für die Abgabe ist der 30. April 2023.

Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, erhalten außerdem einen Zuschuss zu Ihren Heizkosten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Haushaltseinkommen und dem Anteil der Heizkosten daran. Maximal werden € 2.000,-- Zuschuss gewährt. 

Der Antrag erfolgt über die Gemeinde oder per Online-Antrag.

Online-Antrag: Wärmepreisdeckel 2023 (SKF) - Schritt 1 von 6 (bgld.gv.at) 

Weitere Informationen zum Wärmepreisdeckel finden Sie hier: https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel/

Bezieher des Heizkostenzuschusses haben auch die Möglichkeit, einen Sozialrabatt in der Höhe von 25 Euro jährlich vom Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland gewährt zu bekommen. Der Rabatt scheint als Gutschrift auf der nächsten Jahresrechnung auf. Das Antragsformular erhalten Sie im Gemeindeamt oder unter https://www.wasserleitungsverband.at/fileadmin/user_upload/Sozialrabatt_2022_.pdf

Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland haben und über 60 Jahre alt sind, können im Gemeindeamt Taxigutscheine vergünstigt kaufen. Taxigutscheine im Wert von € 10,-- können um nur € 5,-- erworben werden. Einlösbar sind die Gutscheine bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen. 

Zu gleichen Konditionen können auch Taxigutscheine für Jugendliche im Gemeindeamt erworben werden.

Mehr dazu finden Sie unter www.mobilesburgenland.eu/60plustaxi/.

Eine Beantragung ist per Online-Antrag oder über die Wohnsitzgemeinde möglich.